Für folgende Arbeiten ist eine Baugenehmigung zu beantragen:
a) sämtliche Neubauten inklusive Konstruktionen kleineren Ausmaßes wie etwa Schwimmbecken, Teiche, Gartenlauben, Garagen, Wintergärten, Vordächer, Werbeschilder, usw.;
a) sämtliche Neubauten inklusive Konstruktionen kleineren Ausmaßes wie etwa Schwimmbecken, Teiche, Gartenlauben, Garagen, Wintergärten, Vordächer, Werbeschilder, usw.;
b) für Vergrößerungen, Erhöhungen und Umbauten von bestehenden Gebäuden sowie für sämtliche Umänderungen an Außenwänden, tragenden Elementen und Dächern oder für eine veränderte Nutzung der Räume;
c) für das Errichten oder Verändern von Umzäunungen jeglicher Art (flexible oder ausgesteifte Zäune, Mauern, Betonsockel, usw.);
d) für den Bau von Brunnen, Wasserzisternen, Futtersilos, Mist- und Jauchegruben, Brennstofftanks oder Behälter zur Aufbewahrung chemischer Stoffe;
e) für Abrissarbeiten;
f) für Erdarbeiten wie Aushub und Anschütten von Boden, Ausschachtungen sowie für das Errichten von Stützmauern;
g) für das Anlegen von privaten Strassen oder Gehwegen.
Einzureichende Pläne (in doppelter Ausführung):
- Auszug aus dem Katasterplan, Maßstab 1:2.500
- Situationsplan, Maßstab 1:500
- Konstruktionspläne, Maßstab 1:50
Für Arbeiten entlang staatlicher Straßen (Nationalstraßen oder Chemins Repris) muss eine „permission de voirie“ bei der Straßenbauverwaltung "(Administration des Ponts et Chaussées") beantragt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen der technische Dienst zur Verfügung,
Marc Kring, Tel. 77 00 49-28 oder
Paul Hoffmann, Tel. 77 00 49-29.